Schornstein – Abgasanlage für den holzbefeuerten Saunaofen
Der Schornstein ist die zentrale Abgasanlage für jeden holzbefeuerten Saunaofen und sorgt für den sicheren Abtransport der Verbrennungsgase ins Freie. Ohne einen funktionierenden Schornstein ist der Betrieb eines Holzsaunaofens nicht gestattet und technisch nicht möglich. Der natürliche Zug des Schornsteins entsteht durch den Temperaturunterschied zwischen den heißen Abgasen und der kühleren Außenluft. In Deutschland unterliegt jeder Schornstein der Aufsicht durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger.
Schornstein – Bauarten und Materialien
Für Saunaöfen kommen drei Bauarten von Schornsteinen in Frage: gemauerte Schornsteine, Edelstahlschornsteine und Leichtbauschornsteine mit Keramikrohr. Edelstahlschornsteine haben sich für Saunaanwendungen durchgesetzt, da sie schnell montiert werden können und ein geringes Eigengewicht aufweisen. Der doppelwandige Edelstahl-Schornstein mit Mineralfaserisolierung bietet ausgezeichneten Brandschutz bei kompakten Abmessungen. Leichtbauschornsteine eignen sich besonders für den nachträglichen Einbau in bestehende Gebäude.
Dimensionierung und Zugberechnung
Die korrekte Dimensionierung des Schornsteins ist entscheidend für einen ausreichenden Abgaszug und die sichere Funktion des Saunaofens. Der Querschnitt des Schornsteins muss auf die Leistung des Ofens und die Höhe des Schornsteins abgestimmt sein. Ein zu kleiner Querschnitt führt zu Zugproblemen und Rauchgasaustritt, ein zu großer Querschnitt kann den Abgaszug ebenfalls beeinträchtigen. Die Berechnung erfolgt nach DIN EN 13384 und sollte von einem Fachmann durchgeführt werden.
Genehmigung und Abnahme
Vor der Errichtung eines Schornsteins muss eine Baugenehmigung eingeholt und der zuständige Bezirksschornsteinfeger konsultiert werden. Die Feuerungsverordnung des jeweiligen Bundeslandes regelt die Anforderungen an Material, Abstände und Höhe des Schornsteins. Der Schornstein muss die Dachfläche um mindestens 40 Zentimeter überragen und darf nicht im Windschatten höherer Gebäudeteile liegen. Die Abnahme durch den Schornsteinfeger ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme der Feuerstätte.
Für Gartensaunen mit Holzofen gelten in vielen Kommunen vereinfachte Genehmigungsverfahren, die jedoch ebenfalls eine Schornsteinfegerabnahme erfordern. Die Aufstellung einer Gartensauna mit Schornstein in Grenznähe kann zusätzliche Auflagen mit sich bringen. Nachbarschaftsrechtliche Aspekte wie Rauchimmissionen sind bei der Planung eines Schornsteins zu berücksichtigen. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Schornsteinfeger vermeidet kostspielige Planungsänderungen.
Schornstein – Wartung und Fegepflicht
Der Schornstein unterliegt einer gesetzlichen Kehr- und Überprüfungspflicht, deren Intervalle von der Art der angeschlossenen Feuerstätte abhängen. Bei gelegentlich genutzten Saunaöfen ist in der Regel eine jährliche Überprüfung durch den Schornsteinfeger vorgeschrieben. Die Kosten für die regelmäßige Schornsteinreinigung betragen 30 bis 80 Euro pro Einsatz. Der Schornsteinfeger prüft neben der Rußfreiheit auch den Zustand der Bauteile und die Dichtheit.
Glanzruß im Schornstein stellt ein erhöhtes Brandrisiko dar und entsteht durch unvollständige Verbrennung oder den Betrieb mit zu feuchtem Holz. Die Vermeidung von Glanzrußbildung beginnt bei der richtigen Brennstoffwahl und einer ausreichenden Luftzufuhr zum Saunaofen. Bereits vorhandener Glanzruß im Schornstein muss von einem Fachbetrieb professionell entfernt werden. Regelmäßige Sichtkontrolle des Schornsteins auf äußere Beschädigungen ergänzt die professionelle Wartung.
Der Schornstein ist eine sicherheitskritische Anlage, deren Planung und Ausführung ausschließlich in fachkundige Hände gehört. Die Kosten für einen Edelstahlschornstein inklusive Montage liegen zwischen 800 und 3.000 Euro je nach Höhe und Ausführung. Diese Investition sichert den gefahrlosen Betrieb des holzbefeuerten Saunaofens über Jahrzehnte. Wer einen Holzofen in der Sauna plant, sollte den Schornstein als erstes Element der Planung berücksichtigen.